Tütenkleben war gestern


Die Vollzugsbehörde soll im Zusammenwirken mit den Vereinigungen und Stellen des Arbeits- und Wirtschaftslebens dafür sorgen, dass jeder arbeitsfähige Gefangene wirtschaftlich ergiebige Arbeit ausüben kann. Hierfür sind in den Justizvollzugsanstalten Werkstätten vorgesehen worden.

Hierbei ist zwischen Eigenbetrieben und Unternehmerbetrieben zu unterscheiden. Eigenbetriebe werden von der Vollzugsverwaltung selbst eingerichtet und geführt. Unternehmerbetriebe werden von freien Unternehmern meistens als Zweigbetrieb, Außenstelle oder Niederlassung ihres Hauptbetriebes innerhalb einer Anstalt eingerichtet und geführt.

Die meisterhaft-Werkstätten sind Eigenbetriebe der Justizverwaltung, die von Angehörigen des Werkdienstes geleitet werden. Die Ausstattung der Werkstätten orientiert sich an den Produktionsstätten außerhalb der Anstaltsmauern. Dadurch ist es den meisterhaft-Werkstätten möglich, die Gefangenen auf fachlich hohem Niveau anzuleiten und qualitativ überzeugende Produkte herzustellen. Auf den folgenden Seiten werden die meisterhaft-Werkstätten eingehender vorgestellt.

Sollten Sie Interesse haben, Arbeiten in den Eigenbetrieben durchführen zu lassen oder einen Unternehmerbetrieb einrichten zu wollen, können Sie sich direkt an die genannten Ansprechpartner wenden.