Pflicht zur ArbeitFür Strafgefangene besteht Arbeitspflicht. Ihre Entlohnung wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1998 bedeutend erhöht. Ein Gefangener in der Metallwerkstatt der JVA Brandenburg an der Havel verdient bis zu € 390 im Monat.
Für drei Siebentel seines Lohnes, höchstens aber € 205, kann der Gefangene innerhalb der Haftanstalt Waren kaufen. Der Betrag ist begrenzt, um »Schwarzhandel« zu unterbinden. Der Restbetrag geht auf das Entlassungskonto des Gefangenen und soll seine Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben erleichtern.
Freigänger, die außerhalb der Haftanstalt einen regulär bezahlten Arbeitsplatz haben, müssen einen Haftkostenbeitrag entrichten. Dieser beträgt im Jahr 2009 bei einem erwachsenen Gefangenen, der einen Einzelhaftraum bewohnt und Frühstück und Abendessen in der Anstalt einnimmt, € 263,60 monatlich. Für allen anderen Gefangenen sind Unterkunft und Verpflegung unentgeltlich. Gefangene, die unverschuldet ohne Arbeit sind, bekommen ca. € 30 Taschengeld.
Jugendliche und Heranwachsende, die an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, erhalten hierfür ca. € 240 monatlich. Sie sollen damit zu der für ihre Resozialisierung wichtigen Teilnahme motiviert werden.
58 Prozent der Strafgefangenen arbeiten in den Eigenbetrieben der Haftanstalten, in den Haftwerkstätten auswärtiger Arbeitgeber, als Hilfskräfte im Innendienst, als Freigänger außerhalb der Haftanstalten oder nehmen an Qualifizierungslehrgängen teil.
Die Arbeitslosenquote im brandenburgischen Strafvollzug liegt bei 42 Prozent. Das ist im Bundesvergleich ein guter Stand.
Aus- und Weiterbildung
Für Jugendliche und Heranwachsende im Strafvollzug gilt die Maxime: Ausbildung geht vor Arbeit. Etwa 68 Prozent der jungen Gefangenen sind in Ausbildungen integriert, weitere 18 Prozent mit Arbeit beschäftigt.
Schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen – eine Auswahl- Schulausbildung bis zur Fachoberschulreife auf dem ersten oder zweiten Bildungsweg
- Lernsondergruppen für lernschwache lernungeübte Gefangene
- Berufsvorbereitungslehrgänge Metall, Elektro, Farbe und Holz, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung
- Lehrausbildung Holz, Bau, Maler/Lackierer, Garten und Landschaftsbau
- Fortbildung Schweißtechnik
- Deutsch als Fremdsprache
- Teilnahme an Fernstudien
- Werkstatt Kommunikationstechnik
- Umschulung zum Koch
- Europäischer Computerführerschein
Die besten Köche kommen aus der JVA CottbusIn der JVA Cottbus schult die Firma ARAMARK – sie versorgt dort auch die Gefangenen und Mitarbeiter – seit 2004 junge Gefangene zum Koch um. Die zehn Plätze für die aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierte, zweijährige Ausbildung sind sehr begehrt. Das Ausbildungsprogramm entspricht dem, das die Firma bundesweit außerhalb von Gefängnissen durchführt. Auch Hummer werden zubereitet. Viele Gefangene erleben hier eine für sie bis dahin fremde Ernährungs- und Genusskultur.
Der erfolgreiche Abschluss der Umschulung garantiert später Arbeitsplätze in Großküchen oder Spitzengastronomie. Die neutralen Abschlusszeugnisse enthalten keinen Hinweis auf eine Ausbildung im Strafvollzug.
Die Auszubildenden sind hoch motiviert. In der Prüfungsphase ließen sich einige zur gemeinsamen Vorbereitung in Doppelhafträume verlegen. Im Jahr 2006 haben alle Umschüler aus der JVA Cottbus ihre Prüfungen bestanden. Sie gehörten zu den besten Absolventen im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Cottbus. Auch der Jahrgangsbeste kam aus der JVA Cottbus.
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